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Herr Juhjar Singh
Wasserburger Str. 17
83123 Amerang
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Fax +49 8075 185515
E-Mail: cafe.purzelbaum@t-online.de
   
 

 

 

 

 

   
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Der Handelregistereintrag
Vollzug Handelsregistereintarg Koch Gast[...]
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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
PENSION in Amerang

§ 1   Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge  über die Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der PENSION CAFE PURZELBAUM (im Folgenden "Pension" genannt). Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Einwendung, es sei denn, sie werden von der Pension ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

§ 2          Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension in Textform zustande. Sollte eine Bestätigung in Textform im Einzelfall nicht möglich sein, genügt auch die telefonische Bestätigung durch die Pension. Spätestens bei Anreise in der Pension ist dem Pensionspersonal ein gültiger Personalausweis sämtlicher Gäste zur Legitimation vorzulegen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Pension in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.  Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde, der die Leistung der Pension in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung.

 

§ 3          Vertragsgegenstand, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw.  geltenden Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Sollte sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung ändern und somit eine Diskrepanz entstehen, wird der zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung gültige Umsatzsteuersatz auf den endgültigen Preis angewandt. Dies geschieht auch, wenn sich dadurch der dem Kunden in der Buchung genannte endgültige Preis erhöht.
3. Die  Pension kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.
4. Die Pension ist berechtigt, dem Kunden unverzüglich nach Vertragsschluss den gesamten fälligen Betrag  in Rechnung zu stellen. Wahlweise (wird nur nach Absprache in Ausnahmefällen angewandt) kann die Pension auch eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
5. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen (insbesondere bei kurzfristigen Buchungen). Bei  Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8%-Punkten  über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5%-Punkten  über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Die Pension ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 4 geleistet wurde. Bei Aufenthalten über einer Woche z. B. durch  Verlängerung des Aufenthalts während des bereits gebuchten Zeitraums) oder Forderungen von über 500,00 EUR für bereits erbrachte Leistungen kann die Pension auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
7. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind der Pension in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn grundsätzlich die Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge in der Pension angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

 

§ 4         Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Anspruch der Pension und der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

 

§ 5          Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Pension (No Show)
1. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt (Stornierung) vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Pension in Textform ausübt.
2. Im Übrigen fallen bei vom Kunden vorgenommenen Stornierungen bzw. bei Rücktritt vor dem Anreisetag folgende Vergütungen an:
a) Erfolgt der Rücktritt des Kunden bzw. die Stornierung bis 14 Tage vor dem Anreisetag,  werden 50 % der Gesamtkosten (ohne Frühstück) des vereinbarten Gesamtaufenthalts fällig.
b) Erfolgt der Rücktritt des Kunden bzw. die Stornierung bis 3 Tage vor dem Anreisetag,  werden 80% der Gesamtkosten (ohne Frühstück) des vereinbarten Gesamtaufenthalts fällig.
c) Erfolgt der Rücktritt des Kunden bzw. die Stornierung am Anreisetag oder ohne vorherige Benachrichtigung werden 90 % der Gesamtkosten (ohne Frühstück) des vereinbarten Gesamtaufenthalts fällig. 10% der Vorauszahlung werden für ersparte Aufwendungen erstattet.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen, sofern die Pension für den entsprechenden Zeitraum ausgebucht ist. Es fällt außerdem ein Betrag in Höhe von 10,00 EUR Bearbeitungsgebühr für die Stornierung an, welchen die Pension von dem an den Kunden zu erstattenden Betrag abziehen kann.

 

§ 6          Rücktritt der Pension
1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Ziffer 4 und/oder 5 und/oder 6 verlangte Vergütung oder Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Pension  gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die angemessene Nachfrist ist entbehrlich, sofern die Zahlung bis drei Tage vor Anreisetag nicht erfolgt ist.
3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
ein Verstoß gegen oben genannte § 2 Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

§ 7      Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise hat bis zum Ende der Rezeptionsöffnungszeiten zu erfolgen oder nach vorheriger Vereinbarung mit der Pension.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertrags- überschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

§ 8          Verweisungsrecht
1. Die Pension ist berechtigt, dem Kunden den Zugang zur Pension und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder sich gegenüber dem Pensionspersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält.
2. Die Pension ist berechtigt, einen Kunden aus der Pension zu verweisen, und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder das Pensionspersonal belästigt oder beleidigt.

 

§ 9          Nichtrauchen im Hotel 
Die Pension ist eine Nichtraucher - Pension. Es ist daher untersagt,  in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat die Pension das Recht, entsprechend gesondert aufzuwendende Reinigungskosten, sowie Umsatzeinbußen aus einer Nichtvermietung des Zimmers vom Kunden zu verlangen. Die Pension behält sich hierbei ausdrücklich das Recht vor, diese Kosten in Höhe von mindestens 100 Euro von der zur Sicherheit hinterlegten Kreditkarte des Kunden abzubuchen.

 

§ 10        Haftung der Pension
1. Die Pension haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz  sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Haftungsrisiken der Gäste für eingebrachte Gegenstände
Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen der Pension, in den technischen Einrichtungen und in der Pension hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht. Ebenfalls als
nicht eingebracht gelten Kraftfahrzeuge und in diesem belassene Sachen sowie lebende Tiere. Die Pension ist nicht Verwahrer der vom Kunden ins Hotelzimmer eingebrachten Gegenstände, gleich welcher Art diese auch sind, und haftet daher nicht für deren Schicksal, dies gilt insbesondere für so genannte Wertgegenstände. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pension keine Aufbewahrungsmöglichkeit in einem Safe oder ähnlichen Sicherheitsbehältnissen bietet. Die Einbringung durch den Gast erfolgt daher auf dessen eigene Gefahr. Die Pension ist ebenfalls nicht Verwahrer für dagelassene Koffer, Taschen oder Sonstiges, die
nach Räumung der Zimmer in der Pension belassen und später abgeholt werden.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate nach Anzeige des Fundes gegenüber dem Berechtigten oder der
zuständigen Behörde auf. Nach Ablauf dieser sechs Monate erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn der Berechtigte weder bekannt geworden ist, noch sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. 
4. Für Vermögensschäden haftet die Pension grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Pension haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur  Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
6. Weckaufträge werden von der Pension nicht ausgeführt.
7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer  1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

 

§ 11       Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet gegenüber der Pension nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Darüber hinaus haftet der Kunde gegenüber der Pension insbesondere für die Kosten, die durch die durch ein Fehlverhalten des Kunden verursachte Auslösung eines Rauchmelders im Pensionszimmer oder einem anderen Raum der Pension entstehen. Dies gilt insbesondere auch für die Kosten des unberechtigten Feuerwehreinsatzes sowie sonstige durch die Auslösung des Fehlalarms entstandene Schäden

 

§ 12       Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs per WLAN
1.            Der Inhaber betreibt in seiner Pension einen Internetzugang per WLAN. Er gestattet dem Kunden den Zugang zum Internet für die Dauer seines Aufenthaltes in der Pension. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung der Pension und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in unser System erklärt sich der Kunde mit den Nutzungsbedingungen in § 11 einverstanden.
Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internet per LAN oder WLAN zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger.
Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren. (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Dem Kunden allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des Internet.
2.            Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Passworts. Das Passwort ist nur zum persönlichen Gebrauch und für die Dauer des Aufenthaltes in der Pension bestimmt. Es darf in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, das Passwort zu ändern.
3.            Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung.  Die Daten können möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des Internet erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Schäden am Computer des Kunden, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Inhaber der Pension keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4.            Für die über das Internet per LAN und/oder WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
5.            Dem Inhaber der Pension ist gestattet, ggf. aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung  Nutzungsdaten protokolliert und 6 Monate zu speichern. Nach Ablauf der Vorhaltungspflicht werden alle Nutzungsdaten gelöscht.
6.            Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internetzugangs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
den Internetzugang weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich herunterladen, vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte nutzen, versenden oder verbreiten;
den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Kunde stellt den Inhaber der Pension von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Kunden und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Pension unverzüglich auf diesen Umstand hin. 

 

§ 13       Verjährung
Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

 

§ 14       Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Pension (Amerang, Kreis Rosenheim).
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension (Amerang). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.

 

Amerang, 15. Oktober 2014

Die AGBs können Sie hier als pdf downloaden.
AGB ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN Pen[...]
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Geltungsbereich

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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de

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